Jacinto Marques de Oliveira, Sucrs., Lda. verfügt über einen Beschwerdekanal gemäß dem Gesetz Nr. 93/2021 (dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 – Hinweisgeberschutzgesetz).
Der Beschwerdekanal dient als internes Instrument des Unternehmens zur Verwaltung und Analyse von Praktiken, Handlungen oder Ereignissen, die von internen oder externen Personen gemeldet werden und gegen nationales oder EU-Recht in den folgenden Bereichen verstoßen:
* Einstellungsverfahren;
* Produkte und/oder Dienstleistungen (Compliance, Sicherheit und Verbraucherschutz);
* Finanzielle und wirtschaftliche Angelegenheiten
* Umweltschutz und öffentliche Gesundheit;
* Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten sowie von Informationsnetzwerken und -systemen;
Die Beschwerden sollten so viele Details und Informationen wie möglich enthalten und nach Möglichkeit durch Dokumente belegt werden. Je nach Inhalt der jeweiligen Meldung können zusätzliche Angaben und Informationen zur Situation angefordert werden.
Die Beschwerden können gemeldet werden von:
– Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter;
– Dienstleister;
– Lieferanten und/oder deren Mitarbeiter;
– Mitglieder gesetzlicher Gremien
– Praktikanten;
– Bewerber;
Der meldenden Person wird Vertraulichkeit und Anonymität garantiert, bis diese Informationen für interne Untersuchungen oder mögliche rechtliche Verfahren unverzichtbar werden. Alle Meldungen müssen auf vernünftigen Gründen beruhen und in gutem Glauben erfolgen. Vergeltungsmaßnahmen gegen die Hinweisgebenden sind strengstens untersagt.
Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde
Übermittlung der Mitteilung an eine der folgenden Adressen:
– E-Mail: whistleblowing@jacinto-lda.com
oder
* Mitteilung per Post an: Avenida dos Correios, Nr. 191 – Postfach 47, 3885-410 Esmoriz
Der Ablauf der Bearbeitung der Beschwerde:
– Innerhalb von 7 Tagen: Bestätigung des Eingangs der Meldung.
– Innerhalb von 3 Monaten: Mitteilung der Ergebnisse, Begründung und gegebenenfalls der nach der Meldung ergriffenen Maßnahmen.
– Innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss: (auf Wunsch der meldenden Person) Mitteilung der Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen.
Die Aufzeichnung der Meldungen wird für einen Zeitraum von 5 Jahren oder für die Dauer etwaiger damit zusammenhängender rechtlicher oder administrativer Verfahren aufbewahrt.